Sterntaler E.V.
wurde 1989 vom Finanzamt
Dortmund als gemeinnützige
anerkannt und dient ausschließlich
gemeinnützigen Zwecken
(gem. der in § 5 Abs.
1 Nr. 9 KStG)


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sowie durch einmalige Spenden, können Sie zur Unterstützung
dieser Kinder und Jugendlichen beitragen.
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